In diesem Artikel zeigen wir dir
wie du die Ressourcen-Funktion in Specter nutzt, um personelle Ressourcen, Maschinen und Material für deine Baustelle effizient zu verwalten
Erklärvideo
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Timestamps
0:00 - Einführung
0:09 - Ressourcenseite öffnen
0:18 - Erklärung der jeweiligen Informationen
1:52 - Neue Ressource hinzufügen
Überblick
Die Ressourcen-Funktion ermöglicht es, wichtige Informationen zu den auf der Baustelle eingesetzten Teams, Maschinen und Materialien festzuhalten. Diese Informationen haben Einfluss auf das Bautagebuch und helfen dabei, die Planung und Dokumentation präzise und lückenlos zu halten.
Schritt-für-Schritt-Anleitung
Die Ressourcenplanung in specter
Ressourcen öffnen
Über dasMenüoben links kannst du die Ressourcenseite öffnen.
Ressourcen hinzufügen
In der oberen Zeile wird ausgewählt, welche Ressourcen eingetragen / bearbeitet werden sollen:
Um eine neue Ressource anzulegen, klicke auf das grüne Plus-Symbol. Trage den Namen ein (z.B. Kolonne 2), füge den Firmennamen hinzu und wähle aus, ob es sich um eine externe Firma handelt. Du kannst auch die Anzahl der Mitarbeitenden sowie den Aufwandstyp eintragen, falls passend.
Zeitraum und Anwesenheit festlegen
Standardmäßig ist die Anwesenheit auf "permanent" eingestellt, du kannst jedoch auch einen begrenzten Zeitraum festlegen, in dem die Ressource auf der Baustelle verfügbar ist (z.B. vom 1. September bis 31. Dezember).
Kontakt- und Arbeitszeiten eintragen
Du kannst optional den Kontakt und die Arbeitszeiten der Ressource eintragen, wenn diese bekannt sind (z.B. Arbeitszeit von 8 bis 15 Uhr).
Externe und interne Ressourcen verwalten
Sowohl externe Ressourcen, wie Nachunternehmer, als auch interne Mitarbeitende lassen sich hier verwalten. Für interne Mitarbeitende ist der Firmenname nicht erforderlich, und der Beruf (z.B. Bauleiter) kann eingetragen werden.
Maschinen und Material hinzufügen
Neben personellen Ressourcen kannst du auch Maschinen und Material verwalten. Hierbei wird das gleiche Prinzip wie bei den personellen Ressourcen angewendet (siehe a.).
